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Donnerstag, 01. Januar 1970

Widerruf trotz Maßanfertigung – kein Wertersatz für Treppenlift

Wird ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag widerrufen, hat der Verbraucher grundsätzlich Wertersatz für diejenigen Dienstleistungen zu leisten, die der Unternehmer bis zum Widerruf...
Quelle: ERV
Donnerstag, 01. Januar 1970

Widerruf trotz Maßanfertigung – kein Wertersatz für Treppenlift

Wird ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag widerrufen, hat der Verbraucher grundsätzlich Wertersatz für diejenigen Dienstleistungen zu leisten, die der Unternehmer bis zum Widerruf tatsächlich erbracht hat. Bei Werkverträgen umfasst dies jedoch nur solche Leistungen, die sich bereits im Werk verkörpert haben. Im vom Oberlandesgericht Düsseldorf entschiedenen Fall ging es um den Widerruf eines Vertrags über den Einbau eines individuell angepassten Treppenlifts. Der Unternehmer hatte zwar bereits mit der Vertragsabwicklung begonnen, der Treppenlift war jedoch noch nicht eingebaut. Vorbereitende Tätigkeiten, wie die Herstellung oder Anlieferung noch nicht montierter Bauteile, stellen keine erbrachten Leistungen im Sinne des Wertersatzes dar.

Das Gericht stellte zudem klar, dass der Widerruf auch bei individuell angefertigten Werken nicht ausgeschlossen ist. Erfolgt der Widerruf nach Übergabe des individuell hergestellten Werks, sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren: Der Unternehmer hat den Werklohn zu erstatten, der Verbraucher das Werk zurückzugeben. Ein Ausgleich dafür, dass der Unternehmer das individuell hergestellte Werk nur eingeschränkt anderweitig verwerten kann, ist nicht vorgesehen.

Donnerstag, 01. Januar 1970

Verstoß gegen Umgangsvereinbarung – Selbstständigkeit per se kein Entschuldigungsgrund

Bei einem Verstoß gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleibt, wenn der Verpflichtete Gründe...
Quelle: ERV
Donnerstag, 01. Januar 1970

Verstoß gegen Umgangsvereinbarung – Selbstständigkeit per se kein Entschuldigungsgrund

Bei einem Verstoß gegen eine gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung kann ein Ordnungsgeld verhängt werden. Die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleibt, wenn der Verpflichtete Gründe vorträgt, aus denen sich ergibt, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat.

Dem Thüringer Oberlandesgericht lag folgender Sachverhalt zur Entscheidung vor: Eine gerichtlich gebilligte Regelung sah vor, dass ein Umgang zwischen Vater und Kind im „14-tägigen Rhythmus von Freitag bis Sonntag“ stattzufinden habe. Dabei hatte der Kindesvater das Kind am Freitag um 16.00 Uhr bei der Kindesmutter abzuholen und es am Sonntag um 17.00 Uhr zur Kindesmutter zurückzubringen. Der Vater teilte der Kindesmutter mit, dass er als Inhaber einer Bar aufgrund seiner selbstständigen Tätigkeit berufsbedingt nicht mehr in der Lage sei, den Wochenendumgang wahrzunehmen. Anschließend kam es zu Unregelmäßigkeiten bei dem Umgang zwischen Vater und Kind. Das zuständige Amtsgericht setzte ein Ordnungsgeld fest. Dagegen legte der Vater Beschwerde ein.

Das Thüringer OLG kam zu dem Urteil, dass die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Gastronom nicht per se einen Entschuldigungsgrund für den zum Umgang berechtigten Elternteil darstellt. Auf die Beschwerde hin hat es lediglich die Höhe des Ordnungsgeldes herabgesetzt.

Donnerstag, 01. Januar 1970

Vererben an den Hausarzt trotz berufsrechtlichen Verbots wirksam

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Zuwendung von Todes wegen zugunsten des Hausarztes des Erblassers nicht deshalb unwirksam ist, weil es gegen ein den Hausarzt treffendes...
Quelle: ERV
Donnerstag, 01. Januar 1970

Vererben an den Hausarzt trotz berufsrechtlichen Verbots wirksam

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Zuwendung von Todes wegen zugunsten des Hausarztes des Erblassers nicht deshalb unwirksam ist, weil es gegen ein den Hausarzt treffendes berufsständisches Zuwendungsverbot verstößt.

Die Vorschrift verbietet nur ein Verhalten des Arztes, dem es nicht gestattet ist, Geschenke oder andere Vorteile zu fordern, sich versprechen zu lassen oder anzunehmen. Nicht geschützt von diesem Verbot wird hingegen der zuwendende Patient oder die Erwartung seiner Angehörigen, diesen zu beerben. So verbietet es die im Grundgesetz geschützte Testierfreiheit des Patienten, ein zugunsten des behandelnden Arztes angeordnetes Vermächtnis wegen Verstoßes gegen das berufsständische Zuwendungsverbot für unwirksam zu halten.

Donnerstag, 01. Januar 1970

Verbraucherpreisindex

Verbraucherpreisindex (2020 = 100) 2026 122,8  Januar 2025 122,7  Dezember 122,7  November 123,0  Oktober 122,6  September 122,3  August 122,2  Juli 121,8  Juni 121,8  Mai...
Quelle: ERV
Donnerstag, 01. Januar 1970

Verbraucherpreisindex

Verbraucherpreisindex (2020 = 100)

2026
122,8  Januar

2025
122,7  Dezember
122,7  November
123,0  Oktober
122,6  September
122,3  August
122,2  Juli
121,8  Juni
121,8  Mai
121,7  April
121,2  März
120,8  Februar
120,3  Januar


Ältere Verbraucherpreisindizes finden Sie im Internet unter:
http://www.destatis.de - Konjunkturindikatoren - Verbraucherpreise

Donnerstag, 01. Januar 1970

Schonfrist bis Mitte März 2026: Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024

Die Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2024 endete am 31.12.2025.Das Bundesministerium der Justiz hat bekanntgegeben, dass...
Quelle: ERV
Donnerstag, 01. Januar 1970

Schonfrist bis Mitte März 2026: Offenlegung der Jahresabschlüsse 2024

Die Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2024 endete am 31.12.2025.

Das Bundesministerium der Justiz hat bekanntgegeben, dass Ordnungsgeldverfahren wegen nicht rechtzeitiger Offenlegung von Jahresabschlüssen jedoch erst ab Mitte März 2026 eingeleitet werden. Bis dahin besteht also noch ohne Festsetzung eines Ordnungsgeldes die Möglichkeit, die Offenlegung, wenn auch verspätet, vorzunehmen. Es handelt sich dabei um eine letztmalige Fristverlängerung. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung endet am 30.4.2026.

Donnerstag, 01. Januar 1970

Eigenbedarf des Vermieters bei Umbau der eigenen Wohnung

Ein Vermieter kann das Mietverhältnis ordentlich nur kündigen, wenn er an dessen Beendigung ein berechtigtes Interesse hat. Ein solches berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn der...
Quelle: ERV
Donnerstag, 01. Januar 1970

Eigenbedarf des Vermieters bei Umbau der eigenen Wohnung

Ein Vermieter kann das Mietverhältnis ordentlich nur kündigen, wenn er an dessen Beendigung ein berechtigtes Interesse hat. Ein solches berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Das Tatbestandsmerkmal des Benötigens erfordert nicht, dass der Vermieter oder seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts auf die Nutzung der Wohnung angewiesen sind. Vielmehr benötigt ein Vermieter eine Mietwohnung bereits dann, wenn sein (ernsthafter) Wunsch, die Wohnung künftig selbst zu nutzen oder nahen Angehörigen zu Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen, auf vernünftige und nachvollziehbare Gründe gestützt wird.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte zu entscheiden, ob Eigenbedarf vorliegt, wenn der im selben Haus wie der Mieter wohnende Vermieter beabsichtigt, die eigene Wohnung baulich zu verändern, um sie anschließend zu verkaufen, und die ähnlich große, vermietete Wohnung während der Umbauarbeiten und auch dauerhaft selbst zu nutzen. Der BGH kam zu dem Urteil, dass hier ein berechtigter Eigenbedarf vorliegt.

So ist das Nutzungsinteresse des Vermieters hinsichtlich der vermieteten Wohnung auch dann zu respektieren, wenn er den Bedarfsgrund willentlich herbeigeführt beziehungsweise selbst verursacht hat. Das Vorliegen von Eigenbedarf des Vermieters kann auch nicht deshalb verneint werden, weil sich dessen Wohnverhältnisse in Bezug auf den Zuschnitt und die Größe der beiden hier in Rede stehenden Wohnungen nicht wesentlich änderten.

News-Archiv

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In unserem News-Archiv finden Sie weitere Mandanten-Informationen. Klicken Sie einfach auf den nebenstehenden Link "Archiv anzeigen", um die Liste der Nachrichten einsehen zu können.
Datum Titel Quelle
01.01.1970 Überschreiten der Parkzeit – keine Wartepflicht zum Abschleppen ERV
01.01.1970 Datenschutz von Mietern beim Verkauf der Immobilie ERV
01.01.1970 BFH: Stellplatzkosten bei Firmenwagen keine Vorteilsminderung ERV
01.01.1970 Arbeitnehmerentsendung: Aktualisierte Verwaltungsauffassung zur steuerlichen Behandlung von Arbeitslohn ERV
01.01.1970 Grundsteuererlass bei Einnahmeausfall bis 31.3.2026 beantragen ERV
01.01.1970 Arbeitsunfähigkeit während Abbau eines Zeitguthabens durch Freistellung ERV
01.01.1970 Ausgerutscht beim Kaffeeholen – ein Arbeitsunfall? ERV
01.01.1970 E-Auto-Förderprogramm rückwirkend ab 1.1.2026 ERV
01.01.1970 Unterhaltszahlungen mindern Steuern nur bei Banküberweisung ERV
01.01.1970 Fälligkeitstermine - März 2026 ERV
01.01.1970 Basiszins / Verzugszins ERV
01.01.1970 Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026 ERV
01.01.1970 Wahlarztleistung – keine Vertretung ohne ausdrückliche Zustimmung ERV
01.01.1970 Beschränkung bei Rückgabe von Festival-Token zulässig ERV
01.05.2026 BFH zur rückwirkenden Anwendung des Erbschaftsteuerrechts ERV
01.05.2026 Altersvorsorgereform verabschiedet ERV
01.05.2026 Termin: Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie ERV
01.05.2026 Endet die kostenfreie Mitversicherung für Ehe- und Lebenspartner in der GKV? ERV
01.05.2026 Kindergeld künftig ohne Antrag ERV
01.05.2026 Ende der Erinnerung an Steuervorauszahlung ERV
01.05.2026 Fälligkeitstermine Mai 2026 ERV
01.05.2026 Basiszins / Verzugszins ERV
01.05.2026 Verbraucherpreisindex ERV
01.05.2026 Widerruf-Button – Pflicht im Online-Handel bei B2C ERV
01.05.2026 Hotelzimmeranfrage trotz Bestätigung keine verbindliche Buchung ERV
01.05.2026 Keine Mehrkosten für angemessenes Handgepäck ERV
01.05.2026 Bonuskürzung wegen Elternzeit ERV
01.05.2026 Strenge Anforderungen bei Kündigung wegen Kirchenaustritt ERV
01.05.2026 Elternunterhalt – Anhaltspunkte für Überschreiten der Einkommensgrenze ERV
01.05.2026 Unberechtigte Kündigung wegen Schriftformmangels kann Schadensersatz auslösen ERV
01.05.2026 Bloßes Kaufinteresse rechtfertigt keine Grundbucheinsicht ERV
01.05.2026 Prüfung eines Testaments im Erbscheinverfahren ERV
01.05.2026 Haftung bei Kollision nach Rotlichtverstoß und Wendemanöver ERV
01.04.2026 BMF veröffentlicht Praxishinweise zur Aktivrente ERV
01.04.2026 BFH: Neue Entscheidungen zur Grunderwerbsteuer ERV
01.04.2026 Neues BMF-Schreiben zur Gebäudemodernisierung ERV
01.04.2026 Doppelte Haushaltsführung: Wohnmobil als Zweithaushalt und Stellplatzkosten als Mietkosten? ERV
01.04.2026 Basiszinssatz zur Vorabpauschale für Investmentfonds bekanntgegeben ERV
01.04.2026 EuGH: Wann Fahrtzeit als Arbeitszeit gilt ERV
01.04.2026 Verfassungsbeschwerde gegen das Grundsteuer-Bundesmodell eingereicht ERV
01.04.2026 Fälligkeitstermine April 2026 ERV
01.04.2026 Basiszins / Verzugszins ERV
01.04.2026 Verbraucherpreisindex ERV
01.04.2026 Flugannullierung – Erstattung muss auch erhobene Provision umfassen ERV
01.04.2026 Handwerksbetrieb – Betriebsleiter muss fachlich-technische Leitung tatsächlich ausüben ERV
01.04.2026 Ordentliche Kündigung wegen fehlerhafter Arbeitszeiterfassung ERV
01.04.2026 Arbeitsvertrag – pauschale Freistellungsklausel ist unwirksam ERV
01.04.2026 Rufbereitschaft – kein Unfallversicherungsschutz bei Treppensturz im eigenen Heim ERV
01.04.2026 Gewerberaummiete – Einsichtsrecht des Mieters in die Originalbelege zur Betriebskostenabrechnung ERV
01.04.2026 Gewinnbringende Untervermietung von Wohnraum unzulässig ERV
01.04.2026 Der neue Schufa-Score ERV

Nachrichten
Politik und Wirtschaft

Harald Elster bei Bundesfinanzminister Olaf Scholz

DStV-Präsident Elster bei Bundesfinanzminister Dr. Schäuble

DStV-Präsident trifft EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (Mitte) mit seinen Senatskollegen StB/WP Harald Elster (links) und StB/WP Heinz-Wilhelm Bühler (rechts)